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KM-Schreiben zu Quarantäneregeln

 

Das zuständige Gesundheitsamt für die Stadt Schwabach und den Landkreis Roth hat folgendes Veröffentlicht:

Kontaktperson von PCR positiv getesteten Personen

Enge Kontaktpersonen von PCR positiv Getesteten werden aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht mehr vom Gesundheitsamt ermittelt. Diese müssen sich an die Vorschriften der Allgemeinverfügung Isolation vom 24.01.2022 zu halten.

Aktuelle Allgemeinverfügung Isolation vom 24.01.2022

D. h. wenn Ihr Kind engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte (z.B. ein positiv getestetes Geschwisterkind), wird keine Quarantäne mehr vom Gesundheitsamt angeordnet.

Die Eltern stehen in der Verantwortung, dass Sie sich SELBST um die Einhaltung der Quarantäne ihrer Kinder kümmern müssen. 

Wir alle sind auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten dringend angewiesen.

Lassen Sie Ihr Kind dann bitte zu Hause.

Es gibt Ausnahmen, die Sie im KM-Elternbrief ganz unten nachlesen können.

 

 

 

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