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Elterninformationen zur Einschulung 2022

Schwabach, 31.01.22

Liebe Eltern unser neuen Erstklässler,

die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zwingen uns auch in diesem Jahr zu besonderen Schritten.

Um das Infektionsrisiko für Kinder und Erwachsene möglichst gering zu halten, können wir das Screening zur Feststellung der Schulfähigkeit Ihres Kindes und die Schulanmeldung leider wieder nicht so durchführen, wie wir es in den Jahren vor der Corona-Pandemie gewohnt waren.

Bis Mitte/Ende Februar erhalten Sie von uns per Post bzw. über die Kindertageseinrichtungen im Schulsprengel weitere Infos und die Anmeldeunterlagen.

Vielen Dank für das Verständnis.

Hier weitere Infos zu unserem geplanten Vorgehen:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer kommenden Erstklässler,

die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zwingen uns auch in diesem Jahr zu besonderen Schritten. Um das Infektionsrisiko für Kinder und Erwachsene möglichst gering zu halten, können wir das Screening zur Feststellung der Schulfähigkeit Ihres Kindes und die Schulanmeldung leider wieder nicht so durchführen, wie wir es in den Jahren vor der Corona-Pandemie gewohnt waren. Die Schwabacher Schulleitungen haben sich bezüglich des Vorgehens abgesprochen. Sie erhalten heute Informationen darüber, welche Wege wir in diesen Fällen gehen werden.

1. Screening (Schnupperstunde) / Kennenlernen der Kinder

Auch in diesem Schuljahr bewegt viele Eltern die Frage, ob Ihr Kind schulfähig ist. Die Schnupperstunde, in der wir Ihre Kinder ein wenig kennen lernen konnten, muss auch für die Einschulung 22/23 ausfallen.

Nun möchten wir aber niemanden in dieser wichtigen Frage allein lassen. Gerade jetzt ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und Kindergarten notwendig, um bei Unsicherheiten ein ausgewogenes pädagogisches Urteil über die Schulfähigkeit eines Kindes gewinnen zu können.

Damit wir uns ein angemessenes Bild von Ihrem Kind machen können, haben wir uns Folgendes überlegt:

  • Kontakt mit Ihnen: Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass bei Ihnen keine Bedenken bezüglich der Einschulung Ihres Kindes bestehen. Sollten Sie jedoch Fragen oder Beratungsbedarf haben, zögern Sie bitte nicht, uns in der Schule anzurufen oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir sind täglich während der regulären Unterrichtszeiten zu erreichen.
  • Kontakt mit der Kindertagesstätte (Kita): Wir werden uns mit den Kinderbetreuungseinrichtungen in Verbindung setzen und um Einschätzung der Erzieher*innen bitten. Sofern Sie eine Einwilligung zum Kooperationsgespräch gegeben haben, darf uns der Kindergarten Auskünfte über die Schulfähigkeit Ihres Kindes geben.

Unter diesen Umständen ist ein Austausch mit dem Personal der Kindertagesstätten besonders wichtig. Kann dieser nicht stattfinden, haben wir in diesem Jahr keinerlei Beratungsgrundlage.

  • Überprüfung der Schulfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt: Gelegentlich ist es für die Eltern und die Kita nicht leicht, zu erkennen, ob das Kind schulfähig ist. Um sicherzugehen, können wir Ihnen, wenn die Infektionslage es erlaubt, für einzelne Kinder zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung anbieten. Dies wird jedoch nur in einzelnen Fällen und nach Absprache zwischen den betreffenden Eltern und der Schule stattfinden. Wir werden Sie im begründeten Einzelfall zu einer Überprüfung der Schulfähigkeit Ihres Kindes telefonisch einladen.
  • Einschulungskorridor:

Für Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. sechs Jahre alt werden, besteht die Möglichkeit, das Kind für ein weiteres Jahr in die Kindertagesstätte gehen zu lassen. Wir nehmen unsere Beratungsaufgabe bei diesen Kindern ernst und werden bei Bedarf mit den Eltern der Korridorkinder ein Gespräch führen. Da wir momentan noch nicht von jeder Familie eine Telefonnummer haben, wäre es eine Hilfe, wenn Sie selbst sich mit uns in Verbindung setzen würden.

Falls Sie von uns nicht bis zum 30.03. für eine notwendige Beratung angerufen wurden, aber eine Beratung wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat (Tel. 09122 885240, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).

Sollten Sie Ihr „Korridorkind“ heuer noch nicht einschulen wollen, benötigen wir eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur „Inanspruchnahme des Einschulungskorridors“ bis spätestens 11.04.22. Hierzu füllen Sie bitte das beigelegte blaue Formular aus und geben es mit den anderen Unterlagen ab.

  • Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihr Kind zurückstellen zu lassen (unabhängig vom Einschulungskorridor), ist es unbedingt erforderlich, dass Sie schnellstmöglich mit der Schule in Kontakt Wir werden uns dann gemeinsam überlegen, welchen individuellen Weg wir zur Informationsgewinnung finden können.

2. Schulanmeldung

Ablauf der Einschreibung / Anmeldung in der Schule für das Schuljahr 2022/23:

Sie erhalten bis Mitte/Ende Februar das Anmeldeblatt und weitere Anmeldunterlagen Ihres Kindes, welches Sie bitte überprüfen und markierte Stellen ausfüllen, unterschreiben und bis spätestens 14.03.2022 mit anliegender Rücklauf-Checkliste an die Schule zurückschicken (Einwurf in den Schulbriefkasten an der LUI Schillerstr./Bushaltestelle ist rund um die Uhr möglich, per Post oder persönlich im Sekretariat unter Einhaltung der 3-G-Regelung.)

Bitte denken Sie beim Ausfüllen daran, dass wir unbedingt mindestens eine aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Ihnen benötigen!!

Auch die Religionszugehörigkeit muss dringend eingetragen sein, damit wir planen können. Sollte dieses Feld leer bleiben, wird Ihr Kind im kommenden Schuljahr den Ethikunterricht besuchen. Falls Ihr Kind keiner Religionsgemeinschaft angehört, Sie aber die Teilnahme am Religionsunterricht wünschen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen ein Anmeldeformular zukommen lassen können, wenn es in diesem Brief noch nicht beigelegt ist.

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Mithilfe bei diesem Vorgehen.

Wir freuen uns auf alle Kinder, die im September bei uns eingeschult werden.

Mit freundlichen Grüße

Silke Blomeyer, Rin                                                  Gesa Coler, KRin

                                    und das LUI-Kollegium

 

 

Diesen Brief erhalten die Erziehungsberechtigten nach den Weihnachtsferien über die Kindertageseinrichtungen bzw. per Post, sobald wir die Daten des Einwohnermeldeamts erhalten haben.

 

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