Notfallbetreuung
Schulzeiten:
Ab 11.05.20 muss die Notfallbetreuung an die schulischen Abläufeangepasst werden. Die Notfallgruppen treffen sich deshalb ab 7:45 h an einem Anstellpunkt im Pausenhof. Die Kinder gehen gemeinsam ins Klassenzimmer. Falls Sie mit Ihrem Kind später kommen sollten, melden Sie sich bitte im Sekretariat (1. Stock).
Die Betreuung findet täglich bis zum regulären Unterrichtsschluss Ihres Kindes statt. Falls Sie einen Platz in der Mittagsbetreuung gebucht haben, können Sie diesen wahrnehmen.
Die Notfallgruppe ist während der Betreuungszeiten unter der Tel. 0151 50976500 erreichbar.
Nachmeldungen Ihrerseits können natürlich erforderlich werden. Melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat.
Notfallbetreuung in den Pfingstferien:
Für unsere Planungen benötigen wir eine Woche vor den Ferien Ihre Anmeldung.
Der Download ID=72 exisitert nicht!
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Di 02. - Fr 05.06.20 und Mo 08.-Mi 10.06.&12.06.20, Zeitraum 8:00 - 16:00 Uhr
Die Notfallgruppen treffen sich ab 7:45 h an einem Anstellpunkt im LUI-Pausenhof. Die Kinder gehen gemeinsam ins Klassenzimmer. Bitte geben Sie Ihrem Kind Essen und Getränke mit.
Das Schulhaus ist anschließend abgeschlossen. Sie müssen täglich die Abholzeiten bzw. Endzeiten bekanntgeben.
Falls Sie uns kontaktieren möchten, melden Sie sich bitte unter Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. in den Staatlichen Schulämter im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach Telefon: +49 (0)9171 81-4170; Die Schulleitung der Luitpold- Grundschule wird umgehend informiert. Das Sekretariat ist während der Ferien nicht besetzt. Die Notfallgruppe ist während der Betreuungszeiten unter der Tel. 0151 50976500 erreichbar.
Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn
Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:
Erfasst sind z. B. auch Tierarztpraxen, Post- und Paketdienste, Physiotherapiepraxen, Optiker und Hörgeräteakustiker, die Wohnungslosenhilfe, die Abfallwirtschaft, Bestatter, Tankstellen, Wirtschaftsprüfer, die Herstellung von Arzneimitteln/Medizinprodukten, die Herstellung von Lebensmittel-/Arzneimittelverpackungen, Berufsbetreuer, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Beschäftigte in Versicherungen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung systemrelevanter Bereiche notwendig sind, und Beschäftigte bei Gewerkschaften, die zur Aufrechterhaltung der grundgesetzlichen Funktion der Gewerkschaften benötigt werden.
Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Auflistung aller Tätigkeiten, die zur kritischen Infrastruktur gehören können. Die Tätigkeitsfelder werden laufend angepasst.
Darüber hinaus kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden für Schülerinnen und Schüler
Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder
Neue Formblätter des Ministeriums gültig ab 27.04.2020
Aktualisierte Formulare werden an bekannter Stelle auf der Homepage des Staatsministeriums zur Verfügung gestellt. (KMS 10.06.20)
Download: |
Der Download ID=59 exisitert nicht!
Der Download ID=60 exisitert nicht!
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Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, wird diese weiterhin von der Schule sichergestellt.
Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Gruppen erfolgt durch die jeweilige Schule.
Eine Notfallbetreuung bis 16 Uhr steht nur für solche Schülerinnen und Schüler zur Verfügung,
Schillerplatz 1
91126 Schwabach
Tel.: 09122 885240
FAX: 09122 8852411
Email an Sekretariat
und
Reichenbacher Str. 68-70
91126 Schwabach-Unterreichenbach
Tel.: 09122 3191
Insgesamt 195395