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1. Einschulungselternabend

Am Montag, den 25. November 2019, fand in den Räumen der Luitpold-Grundschule ein Informationsabend mit Vorträgen und Stationen rund um das Thema "Ist mein Kind schulfähig?" statt.

Der Abend wurde von den 1./2. Lehrkräften der LUI und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Kindertagesstätten gestaltet.

Nach der Vorstellung der "drei Wege“ durch die LUI: Jahrgangsgemischte Klassen / Flexible Eingangsstufe; Musikklasse; Regelklassen, gab es verschiedene Stationen zur spielerischen Förderung der

  • geistigen Fähigkeiten
  • motivationalen Fähigkeiten
  • sozialen Fähigkeiten
  • körperlichen Fähigkeiten.
       
       
       

Schulanmeldung 2020

2. Einschulungselternabend

Dienstag, 18. Februar 2020 um 19:00 Uhr in der Turnhalle der LUI

Die Leitung der Mittagsbetreuung, sowie die Schulleitung werden Sie mit Lehrkräften der 1./2. Jahrgangsstufen über folgende Themen informieren:

  • Mittagsbetreuung
  • Organisatorische Hinweise zur Einschulung
  • Ablauf erster Schultag
  • Angebote der Musikschule
  • Sicherer Schulweg

 

Einschulungskorridor zum Schuljahr 2020/21

Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2020 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 10. April 2020 (Stichtag) dies der Sprengelschule schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne ein solche Erklärung wird das Kind im September 2020 ganz normal schulpflichtig

 

Schulanmeldung an der Luitpold-Grundschule für das Schuljahr 2020/21:

Mittwoch 18. März 2020 und Donnerstag 19. März 2020

Sie bekommen eine schriftliche Einladung (auch „Korridorkinder“), wann für Ihr Kind an diesem Tag die "Schnupperstunde" stattfindet. Wir haben verschiedene Zeitschienen. Während Ihr Kind an der Schnupperstunde teilnimmt, erledigen Sie die Anmeldeformalitäten.

Für das Schuljahr 2020/21 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

  • alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
  • Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2014

Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2014 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet nur die Schulleitung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2014 sechs Jahre alt werden ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

 

Was sind die Aufnahmebedingungen?

In der Luitpold-Grundschule können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern am Tag der Einschreibung im Sprengel der Schule wohnen. Eltern, die nach der Schuleinschreibung in unseren Schulsprengel ziehen bitten wir, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Die Schuleinschreibung erfolgt für diese Kinder im Regelfall an der Sprengelschule des "alten Wohnsitzes".

 

Wichtig: Ein oder die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung kommen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung
  • evtl. Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr
  • „Informationen für die Grundschule“ des Kindergartens (freiwillig, wir würden uns freuen)

 

Zurückstellungen 2020/21

Bis 10. April 2020 muss sowohl über eine Inanspruchnahme des Korridors als auch über eine Zurückstellung für 2020/21 entschieden sein.

 

Zurückstellung vom Schulbesuch

Kinder können auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden,wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin. Sie stützt sich dabei auch auf Atteste, die Aussagen der Kindertagesstätte und auf Ergebnisse der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie bitte auf uns zu.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums

www.km.bayern.de

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