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Liebe Eltern der vierten Klassen, liebe Lui-Eltern,

wir, die Lehrkräfte der vierten Klassen, danken Ihnen ganz herzlich, dass Sie Ihre Kinder in der momentanen Situation beim Lernen daheim unterstützen.

Wie Sie dem, Schreiben des Kultusministeriums (Download unten) entnehmen können, ergeben sich mit Blick auf den Übertritt einige Veränderungen. Diese sollen insgesamt sicherstellen, dass Ihrem Kind durch die jetzige Ausnahmesituation keine Nachteile entstehen.

Im Folgenden möchten wir nochmals die wesentlichen Änderungen für Sie zusammenfassen und erläutern.

  • Die Ausgabe des Übertrittszeugnisses erfolgt nicht am 4. Mai sondern eine Woche später, am 11. Mai.
  • Das Übertrittszeugnis ist – im Vergleich zum üblichen Formular – deutlich verkürzt. So enthält es weniger Verbalbeurteilungen sowie nur die Noten in den übertrittsrelevanten Fächern Deutsch, Mathe und Heimat- und Sachunterricht. Darüber hinaus ist die Durchschnittsnote angegeben, aus der sich dann die Eignung für die jeweiligen Schularten ergibt.
  • Ausschlaggebend für die Noten im Übertrittszeugnis sind die bis 13. März erbrachten Leistungen Ihres Kindes.
  • Sie erhalten in der ersten Woche nach den Osterferien eine Notenübersicht Ihres Kindes.
  • Wird nach den Osterferien der Schulbetrieb wieder aufgenommen, nutzen wir die erste Woche nach den Ferien (20.04.-24.04.) intensiv zum Wiederholen des Stoffes. In der zweiten und dritten Woche (27.04.-30.04.; 04.05.-06.05.) folgen jeweils eine Probe im Fach Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Diese wird wie gewohnt eine Woche vorab schriftlich angekündigt.
  • Wie Sie dem Brief des Kultusministeriums entnehmen können, sind diese Proben freiwillig bzw. zählen die Ergebnisse nur dann, wenn dadurch die Note verbessert wird. Wir haben uns dabei auf folgende Vorgehensweise verständigt: Die Proben werden von allen Kindern der Klasse bearbeitet, um für die Kinder, die eine Notenverbesserung erreichen möchten, eine ernsthafte Arbeitsruhe in der Klasse zu gewährleisten. Die Kinder, bei denen diese Arbeit nicht als Probe gelten soll, schreiben diese zu Übungszwecken

Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen nur dann eintreten, wenn tatsächlich nach den Osterferien der Schulbetrieb wiederaufgenommen werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter den Ihnen bekannten Mailadressen zur Verfügung.

 

Passen Sie auf Ihre Familien und sich auf und bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Die Klassenlehrkräfte der vierten Klassen

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